Informatives

In meiner Praxis können Sie Leistungen im Rahmen der Heilkunde und der Physiotherapie in Anspruch nehmen.
Ich bin Mitglied im Berufsverband freier Osteopathen e. V. und beim Ärzteseminar Berlin e. V.


Informationen zur Heilkunde

Die Honorargrundlage meiner Vergütung ist das Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker.
 
Die im Honorarvertrag vereinbarte Vergütung ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe Sie als Anspruchsberechtigter von Beihilfestellen oder Versicherter einer privaten Krankenversicherung Erstattungen erhalten oder nicht.

Privat Versicherte bekommen in der Regel die Kosten für heilpraktische Leistungen erstattet, sofern Sie mit Ihrer PKV diese Ergänzungstarife abgeschlossen haben.
 
Im Zweifel halten Sie bitte vor einer Behandlung Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel heilpraktische Leistungen nicht. Jedoch bieten einige Krankenkassen kostenpflichtige Zusatzleistungen zu Ihrem Versicherungsstatus an. Viele Gesetzliche Krankenkassen haben sich entschieden, osteopathische Behandlungen zu unterstützen und erstatten Ihnen einen Teil der Kosten. in der Regel benötigen Sie dazu ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung. 
 
Sie erhalten von mir eine nach den GebüH-Ziffern ausgewiesene Rechnung.

Bitte beachten Sie!
Wir sind eine Bestellpraxis. Ihr vereinbarter Termin ist eine ausschließlich für Sie reservierte Zeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie um einen Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei zu spät abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

Preise und Termine:
Preisauskunft erhalten Sie gerne nach Anfrage telefonisch.

Bitte beachten Sie:
Die Osteopathie gilt in Deutschland insbesondere nach der Stellungnahme der Bundesärztekammer (DÄBL. 2009 A 2325-2334) aus dem Jahr 2009 als Teilbereich der Medizin und darf von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden. Nur Osteopathen, denen der Erstkontakt zum Patienten erlaubt ist (Heilpraktiker, Ärzte) dürfen ohne Rezept / Verordnung tätig werden. Alle Anderen benötigen eine Weisung auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Informationen zur Physiotherapie
Als Physiotherapeuten arbeiten wir auf ärztliche Verordnung.
Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung / Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.